Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Gesundheit - Public Health, Note: erfolgreich bestanden, , Veranstaltung: "Angewandte Gesundheitswissenschaften (B. Sc.)" und "Management im Gesundheitswesen (M.A)", Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit gliedert sich in zwei Teile. Sie konzentriert sich insbesondere auf gesundheitspolitische Fragen innerhalb der EU und der damit einhergehenden multiliberalen Zusammenarbeit aller EU-Mitgliedsstaaten. Teil A setzt sich mit der europäischen Gesundheitspolitik mit ihrer Geschichte, der gegenwärtigen Situation und ihren zukünftigen Perspektiven auseinander. Teil B zeigt drei verschiedene Themenfelder zu internationalen Aspekten des Gesundheitswesens und der Gesundheitspolitik auf. Die Themenfelder umfassen: (1) Schutz vor Passivrauchen, (2) Überwachung und Kontrolle von schwerwiegenden Gesundheitsgefahren und die (3) grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung innerhalb der EU. Das Kapitel 3 behandelt hierbei das Themenfeld 1. Es widmet sich dem Tabakrahmenübereinkommen / Tabak-Rahmenkonvention (TRÜ) und bezieht sich dabei auf die Leitlinien zum Schutz vor Passivrauchen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Im Anschluss daran werden die daraus resultierenden Maßnahmen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene abgebildet. Zu den hieraus entstandenen Konsequenzen für die Gesellschaft auf nationaler Ebene - welche bis heute noch greifen - wird zudem zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008 Bezug genommen. Kapitel 4 befasst sich mit dem Themenfeld 2. Es beschreibt die Zusammenarbeit im Falle eines Ausbruchsgeschehens auf europäischer Ebene. Dabei wird auf folgende Institutionen näher eingegangen: das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und das Robert Koch-Institut (RKI) auf nationaler Ebene. Die Zusammenarbeit dieser Institutionen wird zudem mit Rechtsgrundlagen untermauert. Das Kapitel 5 erläutert das Themenfeld 3, die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in der EU. Es beschreibt u. a. die Kostenerstattung bzw. Leistungsinanspruchnahme bei Aufenthalt in einem Gastland bei gezielter und ungeplanter ambulanter sowie stationärer Inanspruchnahme und geht im Anschluss auf die Patientenmobilitätsrichtlinie etwas näher ein.
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