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Einleitung Nach dem Zweiten Weltkrieg schließen sich 50 Staaten zu einer internationalen Organisation zusammen, den Vereinten Nationen, die sich vor allen Dingen dem Weltfrieden, dem Ausgleich der politischen Kräfte und der Unterstützung der zerstörten, ehemals besetzten und von Besatzern befreiten Ländern widmen wollte. Doch auch ein anderes Anliegen lag im Zentrum der UNO: die Förderung von und Forderung nach Menschenrechten. Diese Aufgabe gewann gerade durch die Gräueltaten der totalitären Regime Aktualität, allen voran Deutschland mit seinen Vernichtungslagern. Nicht nur rassische,…mehr

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Produktbeschreibung
Einleitung Nach dem Zweiten Weltkrieg schließen sich 50 Staaten zu einer internationalen Organisation zusammen, den Vereinten Nationen, die sich vor allen Dingen dem Weltfrieden, dem Ausgleich der politischen Kräfte und der Unterstützung der zerstörten, ehemals besetzten und von Besatzern befreiten Ländern widmen wollte. Doch auch ein anderes Anliegen lag im Zentrum der UNO: die Förderung von und Forderung nach Menschenrechten. Diese Aufgabe gewann gerade durch die Gräueltaten der totalitären Regime Aktualität, allen voran Deutschland mit seinen Vernichtungslagern. Nicht nur rassische, religiöse oder sprachliche Unterschiede, auch geschlechtliche Unterschiede auszugleichen oder abzuschaffen, sind weitere Ziele dieser Organisation. Internationale Frauenrechte rückten somit auf die Agenda der Vereinten Nationen. Und dies ist umso mehr brisant, als von allen Mitgliedern der United Nations im Jahr 1945 nur 30 Staaten das aktive und passive Wahlrecht - ein bürgerliches Grundrecht nach dem damaligen und heutigen Demokratieverständnis - von Frauen in ihren Verfassungen verankert hatten . Welche internationalen Rechtsinstrumente von internationalen Organisationen geschaffen wurden und in welcher Form und in welcher Zeit diese Ziele der Gleichberechtigung von Mann und Frau umgesetzt wurden, möchte diese Arbeit aufzeigen. Die Erfolge der Maßnahmen sollen exemplarisch an der politischen und juristischen bzw. gesetzlichen Adaptation in der Bundesrepublik Deutschland abgehandelt werden. Um den zeitlichen Rahmen zu begrenzen, wird die Entwicklung der internationalen Frauenrechte von den Anfängen 1945 bis 1965 verfolgt werden. Dieses Jahr bietet sich als Schlussstrich dadurch an, dass ab 1966 höhere Standards durch die Annahme der UNO des ,Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte' und des 'Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte' galten. Zwar traten die beiden Pakte, die zusammen mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte die ,Internationale Menschenrechtscharta' bilden, erst 1976 in Kraft, aber ihr Geist und ihre Ideen wurden in den nachfolgenden Übereinkommen von 1966 an bereits deutlich. Im anschließenden Kapitel wird die Adaptation der Übereinkommen in der Bundesrepublik Deutschland überprüft. Die Gesetzgebung wird dabei bis zum Jahre 1974 berücksichtigt, da einige Konventionen sehr spät angenommen und in bundesdeutsches Recht übernommen wurden.

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