Japan ist etwa seit der Jahrtausendwende Schauplatz tiefgreifender Justizreformen. Im Zuge der Stärkung der privaten Streitbeilegung wurde im Jahr 2004 das Schiedsverfahrensrecht umfassend reformiert und an den internationalen Standard des UNCITRAL-Modellgesetzes angeglichen. Trotz einer starken Affinität zu informeller und außergerichtlicher Streitbeilegung sowie starker internationaler Handelsbeziehungen sind Handelsschiedsverfahren in Japan jedoch vergleichsweise selten geblieben. Vor dem Hintergrund der japanischen Rechtsmentalität untersucht Felix Burkei diejenigen Faktoren, welche die bisherige Entwicklung der japanischen Schiedsgerichtsbarkeit gehemmt haben. Der Schwerpunkt liegt auf der Darstellung des Verfahrensablaufs, wobei insbesondere die Verfahrensordnung der Japan Commercial Arbitration Association (JCAA) berücksichtigt wird. Der Autor stellt auch Anerkennung und Vollstreckung vor allem ausländischer Schiedssprüche ausführlich dar. Hierfür wertet er neben dem japanischen und internationalen Schrifttum auch die japanische Rechtsprechung zu schiedsverfahrensrechtlichen Fragen aus. Besonderes Augenmerk gilt stets der Frage, inwieweit die nach altem Recht bestehenden Schwachstellen und Kritikpunkte durch das neue Schiedsverfahrensgesetz sowie die zeitgleich reformierten institutionellen Verfahrensordnungen behoben wurden. Der Autor zeigt, dass dies weitestgehend der Fall ist, und gelangt zu einer grundsätzlich positiven Beurteilung der Reform. Im Anhang findet sich eine deutsche Übersetzung des Schiedsverfahrensgesetzes. Geboren 1979; Studium der Rechtswissenschaft in Passau und Kyoto; 2008 Promotion; seit 2007 Referendariat in Berlin und Tokyo.
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