Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Seminar "Governance im Gesundheitswesen – Zwischen Selbstregulierung und Fremdsteuerung", Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) 1995 brach auch für den internationa-len Gesundheitsschutz eine neue Ära an. Zwischen beiden Regelungssystemen finden sich viele Verknüpfungen, sowohl institutioneller als auch normativer Art. So hat die Welthan-delsorganisation Beobachterstatus in den Gremien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und umgekehrt. Darüber hinaus beruft sich die WTO in mehreren ihrer Abkommen auf durch die WHO erlassene Standards, beispielsweise für die Produktion und den Transport von Le-bensmitteln. Gleichzeitig gibt es ein großes Konfliktpotenzial durch entgegengesetzte Zielset-zungen: Auf der einen Seite soll der internationale Handel durch den Abbau von Beschrän-kungen gefördert werden – auf der anderen Seite sollen einheitliche Vorschriften und Kon-trollen die Ausbreitung von ansteckenden Krankheiten verhindern, wie jüngst bei der Ebola-Epidemie erforderlich, und auch Gesundheitsrisikos etwa durch Übergewicht oder den Kon-sum von Tabak eindämmen. Insgesamt ist dabei eine Dominanz des Prinzips der Handelslibe-ralisierung zu verzeichnen, zum großen Teil bedingt durch die Durchsetzungskraft des WTO-Rechts im Dispute Settlement Understanding und die Gefahr der Einsetzung von empfindli-chen Sanktionen auf diesem Wege. In den letzten Jahren haben aber Belange des Umwelt- und Gesundheitsschutzes in der WTO-Spruchpraxis an Bedeutung gewonnen. Es bleibt ab-zuwarten, ob in Zukunft die Rolle der WHO zugunsten der Gesundheit der Menschen ge-stärkt wird und beide Organisationen zusammen auf die Steigerung des Lebensstandards aller effektiv hinarbeiten werden.