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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,5, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, wurden zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit die verantwortlichen Kriegsverbrecher vor ein Gericht gestellt. Dabei sollten vor allem nur die bedeutendsten bzw. obersten Befehlshaber, Organisatoren oder Anstifter der Verbrechen, wie Planung eines Angriffskrieges, Kriegsverbrechen wider der Haager Konvention, sowie die Verbrechen gegen die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,5, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, wurden zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit die verantwortlichen Kriegsverbrecher vor ein Gericht gestellt. Dabei sollten vor allem nur die bedeutendsten bzw. obersten Befehlshaber, Organisatoren oder Anstifter der Verbrechen, wie Planung eines Angriffskrieges, Kriegsverbrechen wider der Haager Konvention, sowie die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, verurteilt und bestraft werden. Und im Gegensatz zur heutigen Ablehnung der USA ge-genüber dem Internationalen Strafgerichtshof, waren sie damals Chefankläger des Nürnberger Militärtribunals. Jedoch schafften es die Befürworter des IStGH auf der Konferenz von Rom 1998, entgegen der ablehnenden Haltung der letzten verbliebenen Supermacht, die Mehrheit der Weltgemeinschaft von einer Einrichtung des Völkergerichts zu überzeugen. Sodass, am 01. Juli 2002, das „Römische Statut des In-ternationalen Strafgerichtshofs“ dann endgültig die Arbeit aufnehmen konnte und seitdem müssen sich die Kriegs- und Menschenrechtsverbrecher besonders in Acht nehmen. Da nach dem Inkrafttreten des Statuts, die in diesen deklarierten Menschen-rechtsverletzungen weltweit geahndet werden können. Viele Menschen sprechen schon jetzt davon, dass der Gerichtshof, neben den Verein-ten Nationen, ein Meilenstein in der Geschichte des Völkerrechts und der Welt ist bzw. sein wird. Es bleibt nur zu hoffen, dass dem Strafgerichtshof in den ersten vierzig Jahren nicht das gleiche Schicksal widerfährt, wie es damals den Vereinten Nati-onen die durch den Kalten Krieg bis spät in die achtziger Jahre hinein, handlungsun-fähig gewesen sind. In der folgenden Arbeit möchte der Autor auf die Entstehung des Internationalen Strafgerichtshofs eingehen, sowie die wesentlichen Inhalte und Bestimmungen des Statutes darstellen. Ebenso sollen dabei die Positionen der Gleichgesinnten Staaten, insbesondere Deutschlands, Argentiniens und Südafrikas näher erläutert werden.