Die Arbeit stellt eine umfassende Analyse des nationalen Kollisions- und materiellen Gesellschaftsrechts für die Wahl des Sitzes typenvermischter Personengesellschaften unter Berücksichtigung der Niederlassungsfreiheit von Anteilsinhabern und Leitungspersonen dar. Sie prüft an diesem Maßstab die rechtliche Zulässigkeit der Verwaltungssitzwahl im EU-Ausland, die bei einer deutschen (z.B. GmbH) oder EU-ausländischen (z.B. S.à.r.l.) Kapitalgesellschaft & Co. KG in der Praxis beliebt ist. Die Frage ist bereits für "reine" Personengesellschaften umstritten; nach bislang h.M. gilt als Sitz von Personengesellschaften der Verwaltungssitz, der nicht im Ausland liegen darf. Gerade bei einer Kapitalgesellschaft & Co. KG spitzt sich die Problematik aber zu: Denn deren Verwaltungssitz entspricht regelmäßig dem der Kapitalgesellschaft, liegt bei einer EU-ausländischen typischerweise im Ausland und sollte durch das MoMiG 2008 auch von deutschen Kapitalgesellschaften im Ausland gewählt werden dürfen.
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