Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 17 Punkte bzw. 1,0, Universität Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit soll eine umfassende Prüfung des deutschen Internationalen Sachenrechts vornehmen und einen Beitrag zur Klärung der Eigentumsübertragung an Luftfahrzeugen im internationalen Rahmen leisten. Bei grenzüberschreitenden Verkehrsgeschäften, bspw. mit Bezug auf den Kauf einer Sache, stellen sich neben der Anwendung des maßgeblichen Vertragsstatuts auch stets sachenrechtliche Fragen hinsichtlich der Übertragung des Eigentums. Art. 43 Abs. 1 EGBGB regelt daher, dass die Rechte an einer Sache demjenigen Recht des Staates unterliegen, in dem sich die Sache befindet. Diese sogenannte Situs-Regel (auch lex rei sitae: Recht der belegenen Sache) ist unmittelbarer Ausdruck besonderer Verkehrsinteressen und Publizitätserwägungen im Internationalen Sachenrecht. So dient sie als wesentlicher Teil des Vertrauensschutzes dem Rechtsverkehr bei der Zuordnungsbeurteilung absoluter Rechte. Die Anknüpfung des allgemeinen Sachstatuts an den Lageort erscheint in Hinblick auf die besondere Beweglichkeit gewisser Transportmittel allerdings nicht stets interessengerecht. Angesichts des in aller Regel internationalen Einsatzes jener Güter erweist sie sich vielmehr als willkürlich, unpraktikabel und führt zu unangemessenen Zufallsergebnissen. Die für den grenzüberschreitenden Verkehr wichtigsten Transportmittel, darunter insb. auch Luftfahrzeuge, unterliegen gegenüber Art. 43 Abs. 1 EGBGB daher einer besonderen Anknüpfung und werden dem Recht ihres Herkunftsstaates unterstellt. Mit dieser Regelung aus Art. 45 Abs. 1 EGBGB, welche auf einen Vorschlag des Deutschen Rates für Internationales Privatrecht zurückgeht, beendete der Gesetzgeber eine über Jahrzehnte andauernde Diskussion der kollisionsrechtlichen Beurteilung bestimmter Verkehrsmittel. Dabei wird im ersten Schritt auf die Anwendbarkeit und Systematik der Art. 43 ff. EG-BGB eingegangen, um im Folgenden eine ausführliche Beschreibung der Sonderanknüpfung des Art. 45 Abs. 1 EGBGB anzustellen. Hier gilt es zu klären, was unter dem Anknüpfungsgegenstand des „Luftfahrzeugs“ fällt und anhand welcher Kriterien in dieser Hinsicht unterschieden werden sollte. Anschließend folgt eine kritische Betrachtung des mit der Sonderanknüpfung einhergehenden Herkunftsstatuts und dem maßgeblichen Zeitpunkt des abzuschließenden Rechtsgeschäfts. Nachdem der Umfang respektive die Grenzen des Sachrechts (Qualifikation) mitsamt des Verweisungsziels dargelegt werden, findet sich im letzten Schritt neben der Klärung von Einzelfragen insb. der Aspekt der Rechtswahl. Den Schluss dieser Arbeit bildet ein Resümee.