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In Art. 6 Rom II-VO wird zwar sowohl das Lauterkeits- als auch das Kartellrecht an den Marktort angeknüpft, jedoch wurden die Rechtsgebiete aufgrund der historisch getrennten Entwicklung bislang zumeist getrennt betrachtet. Aufgrund der Annäherung der beiden Rechtsgebiete und der zunehmend übereinstimmenden Funktionen ergeben sich Abgrenzungsprobleme bei der Qualifikation wettbewerbsrechtlicher Normen, die neben der Abgrenzung zu weiteren Normen wie denen des Immaterialgüterrechts behandelt werden. Auch das Problem der Eingriffsnormen und der Sonderanknüpfung bzw. deren Reichweite wird…mehr

Produktbeschreibung
In Art. 6 Rom II-VO wird zwar sowohl das Lauterkeits- als auch das Kartellrecht an den Marktort angeknüpft, jedoch wurden die Rechtsgebiete aufgrund der historisch getrennten Entwicklung bislang zumeist getrennt betrachtet. Aufgrund der Annäherung der beiden Rechtsgebiete und der zunehmend übereinstimmenden Funktionen ergeben sich Abgrenzungsprobleme bei der Qualifikation wettbewerbsrechtlicher Normen, die neben der Abgrenzung zu weiteren Normen wie denen des Immaterialgüterrechts behandelt werden. Auch das Problem der Eingriffsnormen und der Sonderanknüpfung bzw. deren Reichweite wird behandelt.°°Die Arbeit beschäftigt sich mit den Details der Anknüpfung nach Art. 6 Rom II-VO, vor allem den Abgrenzungen der Anknüpfung des Lauterkeits- und des Kartellrechts sowie der Frage der Anknüpfung der Verbotsnormen. Dabei wird ein einheitlicher Ansatz der Auslegung und Anknüpfung untersucht. Schließlich schlägt die Autorin eine einheitliche Kollisionsnorm für das Wettbewerbsprivatrecht vor.°°

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