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Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Einführung -- Inhaltsübersicht -- A. Internationale Urteilsanerkennung -- I. Mehrseitige Verträge -- 1. Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27.9.1968 -- 2. Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern vom 15.4.1958 -- 3. Haager Zivilprozeßübereinkommen vom 1.3.1954 Artt. 18 folg. vgl. C II -- 4. Revidierte Rheinschiffahrtsakte vom 17.10.1898 -- 5. Internationale…mehr

Produktbeschreibung
Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Einführung -- Inhaltsübersicht -- A. Internationale Urteilsanerkennung -- I. Mehrseitige Verträge -- 1. Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27.9.1968 -- 2. Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern vom 15.4.1958 -- 3. Haager Zivilprozeßübereinkommen vom 1.3.1954 Artt. 18 folg. vgl. C II -- 4. Revidierte Rheinschiffahrtsakte vom 17.10.1898 -- 5. Internationale Eisenbahnverkehrsübereinkommen(CIM und CIV) vom 7.2.1970 -- 6. Londoner Auslandsschuldenabkommen vom 27.2.1953 Artt. 17,28,29 -- II. Zweiseitige Verträge -- 1. Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Schiedssprüchen vom 2.11.1929 -- 2. Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Italien über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom9.3.1936 -- 3. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Schiedssprüchen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen vom 30.6.1958 -- 4. Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen vom 6.6.1959 -- 5. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstrekkung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 14.7.1960 -- 6. Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen vom 4.11.1961 -- 7. Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen vom 30.8.1962 -- 8. Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über Rechtsschutz und Rechtshilfe, die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie über die Handelsschiedsgerichtsbarkeit vom 19.7.1966 -- B. Internationale Schiedsgerichtsbarkeit -- I. Mehrseitige Verträge -- 1. Genfer Abkommen von 1923 und 1927 -- 2. Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10.6.1958 -- 3. Europäisches Übereinkommen über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit vom21.4.1961 -- 4. Übereinkommen zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehöriger anderer Staaten vom 18.3.1965 -- 5. Londoner Auslandsschuldenabkommen vom 27.2.1953 -- 6. Internationale Eisenbahnverkehrsübereinkommen (CIM und CIV) vom 7.2.1970 -- II. Zweiseitige Verträge -- 1. Abkommen über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschiffahrt zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 25.4.1958 -- 2. Deutsch-amerikanischer Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 29.10.1954 Art VI -- C. Internationale Rechtshilfe -- I. Abkommen über den Zivilprozeß vom 17.7.1905 -- II. Übereinkommen über den Zivilprozeß vom 1.5.1954 -- III. Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- und Handelssachen vom 15.11.1965 und Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen vom 18.3.1970 -- IV. Bilaterale Zusatzvereinbarungen zur weiteren Verein

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