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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,0, Universität Bremen (Fachbereich Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Rechtsgeschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: Zwischen dem 20. November 1945 und dem 1. Oktober 1946 standen 22 der einflussreichsten Persönlichkeiten Nazi-Deutschlands in Nürnberg als Angeklagte vor dem Internationalen Militärgerichtshof. Einer von ihnen war Hans Frank, persönlicher Anwalt Adolf Hitlers, bayerischer Staatsminister für Justiz, Reichsminister ohne Geschäftsbereich und ab 1939 Generalgouverneur…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,0, Universität Bremen (Fachbereich Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Rechtsgeschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: Zwischen dem 20. November 1945 und dem 1. Oktober 1946 standen 22 der einflussreichsten Persönlichkeiten Nazi-Deutschlands in Nürnberg als Angeklagte vor dem Internationalen Militärgerichtshof. Einer von ihnen war Hans Frank, persönlicher Anwalt Adolf Hitlers, bayerischer Staatsminister für Justiz, Reichsminister ohne Geschäftsbereich und ab 1939 Generalgouverneur des Generalgouvernements in Polen. Auch wenn er nicht zu den zentralen Entscheidungsträgern des Hitlerregimes gehörte, so wurde er als Leiter des Generalgouvernements doch Symbol für die unter der deutschen Herrschaft in Polen verübten Gewaltverbrechen. Die 1987 von seinem jüngsten Sohn Niklas Frank in Buchform veröffentlichte Abrechnung mit dem verhassten Vater lenkte erstmals die Aufmerksamkeit eines breiteren Publikums auf seine Person. ‚Der Vater′, so der Titel des Buches, gilt noch immer als eine der schonungslosesten Auseinandersetzungen eines "Täterkindes" mit der NS-Vergangenheit der eigenen Familie. Diese Arbeit widmet sich einer psychologischen Betrachtung der Person Hans Frank im Rahmen des Nürnberger Prozesses. Die Untersuchung stützt sich dabei insbesondere auf die während des Nürnberger Prozesses angefertigten Aufzeichnungen des Gefängnispsychologen Gustave M. Gilbert und des Gerichtspsychiaters Leon Goldensohn. Die Funktion der beiden Amerikaner im Rahmen des Prozesses, ihre Arbeitsweise sowie ihr Verhältnis zu den Angeklagten sind daher ebenso Teil dieser Erörterung. Die Aufzeichnungen beider Psychologen beschreiben aus unterschiedlicher Perspektive ihre Eindrücke des Mannes, der als "Polenschlächter" in die Geschichte einging. So war Hans Frank der einzige Angeklagte, der sich zunächst vorbehaltlos zu seiner Schuld und Verantwortung bekannte. Doch was bedeuteten Begriffe wie Schuld, Verantwortung oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit für einen Mann wie Hans Frank? Wie reagierte er auf die gegen ihn gerichtete Anklage und wie bewertete er seine Handlungen im Rückblick aus der Gefängniszelle? Diese Arbeit geht insofern über eine rein rechtshistorische Betrachtungsweise hinaus und nimmt die Persönlichkeit des NS-Kronjuristen, als Angeklagter in einem der größten Prozesse des 20. Jahrhunderts, in Augenschein. Es wird bewusst auf eine ausführliche Beschreibung der Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten Hans Franks in seinen verschiedenen Positionen bis 1945 verzichtet. Der Schwerpunkt der Betrachtung liegt auf der Zeit Franks im Nürnberger Gefängnis.