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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Lehrstuhl für betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Veranstaltung: Hauptseminar Wirkungen des Steuervergünstigungsabbaugesetzes, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Laufe dieser Legislaturperiode sollen im Rahmen des Steuervergünstigungsabbaugesetztes neue Regelungen des Einkommensteuergesetzes in Kraft treten. Die steuerliche Belastung eines Teils der Kapitaleinkünfte soll durch einen ermäßigten Steuersatz auf 25 % begrenzt werden. Diese ermäßigte Besteuerung…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Lehrstuhl für betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Veranstaltung: Hauptseminar Wirkungen des Steuervergünstigungsabbaugesetzes, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Laufe dieser Legislaturperiode sollen im Rahmen des Steuervergünstigungsabbaugesetztes neue Regelungen des Einkommensteuergesetzes in Kraft treten. Die steuerliche Belastung eines Teils der Kapitaleinkünfte soll durch einen ermäßigten Steuersatz auf 25 % begrenzt werden. Diese ermäßigte Besteuerung würde als Endbesteuerung wirken, d.h. die Einkommensteuer wäre mit dem Steuerabzug abgegolten. Im Vorblatt des Gesetzentwurfs der Bundesregierung 1 wird erkannt, dass die geltende Zinsbesteuerung dem besonderen Charakter der Kapitaleinkünfte nicht gerecht wird. Die Umsetzung des Gesetzentwurfs soll den Anreiz vermindern der Steuerbelastung auszuweichen und somit den Kapitalstandort Deutschland attraktiver machen. Da in diesem Gesetzentwurf aber keine generelle steuerliche Gleichbehandlung von Kapitalerträgen angestrebt wird und auch keine Neutralitätsüberlegungen in der Stellungsnahme zum Referentenentwurf zu finden sind, muss dieser nun auf seine ökonomischen Wirkungen hin untersucht werden. Auch die Zweckmäßigkeit der Zinsbesteuerung überhaupt wird einer Überprüfung unterzogen werden. Auf die Berücksichtigung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer wird im Einklang mit der einschlägigen Literatur aus Vereinfachungsgründen verzichtet. Im folgenden Text werden nach einer historischen Betrachtung der Kapitalertragsbesteuerung und der Beschreibung des zu beurteilenden Gesetzentwurfs Neutralitätsüberlegungen angestellt. Es werden zuerst drei Formen der Neutralitätsanforderungen an ein Steuersystem beschrieben, um diese später als Kriterien zur Beurteilung des Gesetzentwurfs zu verwenden. Im Anschluss werden zwei idealtypische Steuersysteme vorgestellt. Die Untersuchung des Gesetzentwurfs auf Folgen für die Investitions- und Finanzierungsplanung ist das Kernstück des Textes und wird im nächsten Kapitel ausgeführt. [...]