Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Soziologie - Politik, Majoritäten, Minoritäten, Note: 1,3, IU Internationale Hochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Seminararbeit wird untersucht, inwiefern sich die gesetzliche Frauenquote für Aufsichtsräte in der Privatwirtschaft mit dem deutschen Grundgesetz vereinbaren lässt. Dazu wird im Hauptteil zunächst erläutert, was unter einer Frauenquote zu verstehen ist und welche Ziele mit ihr verfolgt werden. Zudem wird auf die historische Entwicklung zur Frauenquote eingegangen und dargestellt, wie diese in Deutschland umgesetzt wird. Darüber hinaus wird der derzeitige Status quo vorgestellt. Im folgenden Kapitel drei wird auf die einschlägigen Normen des Grundgesetzes eingegangen und einzelne für das Thema relevante Artikel genauer erläutert. Im vierten Kapitel wird die Diskussion zur Verfassungskonformität der gesetzlichen Frauenquote exemplarisch anhand einzelner Aussagen unterschiedlicher Autoren und Politiker dargestellt und dazu Stellung bezogen, inwiefern die Frauenquote als vereinbar mit dem Grundgesetz gesehen werden kann. Den Abschluss dieser Seminararbeit bildet das Fazit. Obwohl Frauen sehr gut ausgebildet sind und es seit Jahren gesetzliche Vorgaben zur Gleichstellung von Männern und Frauen gibt, sind Frauen in den obersten Führungsebenen noch immer deutlich unterrepräsentiert. Ende 2014 betrug der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten der 200 größten Unternehmen in Deutschland nur 18,4 Prozent. Um diese vorhandene Kluft zwischen rechtlicher und faktischer Gleichstellung zu reduzieren, wurde vom Deutschen Bundestag am 6. März 2015 das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (GFPTG) beschlossen, welches zum Ziel hat, den Anteil von Frauen in den Führungsgremien von Wirtschaft und Verwaltung wesentlich zu erhöhen. Es stellt sich mithin die Frage, inwiefern die im GFPTG enthaltenen Gesetzesänderungen verfassungskonform sind. In Konflikt tritt die gesetzliche Frauenquote auf Verfassungsebene, insbesondere mit den allgemeinen und speziellen Gleichheitssätzen des Art. 3 GG. Art. 3 des Grundgesetzes unterstützt und verbietet dabei zunächst gleichzeitig eine solche Ungleichbehandlung.
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