Islamic Banking bezeichnet Bankgeschäfte basierend auf islamischer Rechtsprechung (Shariah). Der Grundsatz der Teilung von Chancen und Risiken zwischen den Beteiligten schließt beim Islamic Banking die einseitige Vereinnahmung bzw. Bezahlung von Zinsen aus. Zulässig sind beispielsweise Beteiligungen, Geschäfte auf Mietbasis und Aufpreisfinanzierungen für Sachgüter. Ein jährliches Wachstum von insgesamt 15 Prozent sowie weiterhin gute Wachstumsprognosen veranlassen Finanzdienstleistungsunternehmen zu einer intensiveren Wahrnehmung des Nischenmarktes Islamic Banking. Die Entwicklung greift auch auf Europa über, so wurde vor kurzem in Großbritannien die erste reine Islambank gegründet, das Bundesland Sachsen-Anhalt hat die erste deutsche Islam-Anleihe begeben.
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