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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 14 Punkte (gut), Ludwig-Maximilians-Universität München, Veranstaltung: Grundlagenseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Sollen muslimische Kinder an öffentlichen Schulen ebenso Religionsun-terricht in ihrem eigenen Glauben erhalten wie christliche Kinder? Diese Frage stellt sich sowohl unter dem Aspekt der staatlichen Gleichbehand-lung der verschiedenen Religionsgemeinschaften, als auch aufgrund der in Deutschland seit langem präsenten - und in den letzten Monaten wie-der verstärkt…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 14 Punkte (gut), Ludwig-Maximilians-Universität München, Veranstaltung: Grundlagenseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Sollen muslimische Kinder an öffentlichen Schulen ebenso Religionsun-terricht in ihrem eigenen Glauben erhalten wie christliche Kinder? Diese Frage stellt sich sowohl unter dem Aspekt der staatlichen Gleichbehand-lung der verschiedenen Religionsgemeinschaften, als auch aufgrund der in Deutschland seit langem präsenten - und in den letzten Monaten wie-der verstärkt aufgeflammten - Integrationsdebatte. Ist ein islamischer Religionsunterricht an öffentlichen Schulen für die Integration von Mus-limen in unserer Gesellschaft vorteilhaft, da "die Integration der musli-mischen Bevölkerung nur gelingen kann, wenn sie auch die religiöse Seite ihres Lebens mit einbezieht" ? Oder ist davon auszugehen, dass ein separater Religionsunterricht für muslimische Schüler Kinder unter-schiedlichen Glaubens verstärkt voneinander abgrenzt und folglich einer Integration eher entgegenwirkt? Welche Vorteile bringt es, den islami-schen Religionsunterricht auf den staatlichen Bereich der öffentlichen Schulen auszudehnen, obwohl es bereits Koranschulen gibt? Ist es besser, staatliche Kontrolle über die religiöse Unterweisung der Kinder und Ju-gendlichen zu haben und falls ja, wie weit soll der Einfluss des Staates auf den Religionsunterricht reichen dürfen? Bevor diese integrationspolitischen Fragen beantwortet werden, soll diese Arbeit die verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen Religions-unterricht an öffentlichen Schulen klären. Das Staatskirchenrecht steht mehr und mehr "vor den Schwierigkeiten zwischen Staat und nichtchrist-lichen Religionen" , daher liegt der Fokus hierbei auf den Rechtsfragen und der Problematik, die sich bei der Einführung eines islamischen Reli-gionsunterrichts stellen, und auf zwei bereits durchgeführten Schulversu-chen einer islamischen religiösen Unterweisung. Es stellt sich die Frage, wie mit Art. 7 Abs. 3 GG, der den Religionsunterricht zum Verfassungs-gut macht, umgegangen werden soll, wenn nicht alle seine Vorausset-zungen gegeben sind. Anschließend soll die Frage beantwortet werden, in welchem Umfang das deutsche Grundgesetz einen Anspruch auf Religionsunterricht gewährleistet. Schließlich soll der oben bereits erwähnten integrations- und gesellschaftspolitischen Bedeutung eines islamischen Religionsunterrichts Rechnung getragen werden.

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