Essay aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Region: Westeuropa, Note: 2.3, Ludwig-Maximilians-Universität München (Geschwister Scholl Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Das politische System Großbritanniens, Sprache: Deutsch, Abstract: "One of the most curious of the curious anomalies in British public life, defying all logic of democratic and secular politics." So sieht der Politikwissenschaftler John Kingdom das House of Lords. Und in der Tat, betrachtet man die merkwürdig anmutenden Abläufe der Thronrede der Queen und das damit verbundene Schauspiel, darf man sich zu Recht die Frage stellen, ob diese Art des britischen Parlamentarismus noch der heutigen Zeit entspricht. Auf den ersten Blick mag er etwas fremd anmuten, aber es lohnt sich ein Blick hinter die Kulissen zu werfen. Die Frage, ob das Oberhaus noch den heutigen Anforderungen gerecht wird und dies auch so von den Bürgern wahrgenommen wird, steht seit einigen Jahren im Zentrum der politischen Diskussion in Großbritannien. Insbesondere die fehlende Legitimation durch das Volk wird immer wieder als Begründung genannt. Bis vor der Reform setzt sich das Oberhaus aus den Angehörigen des britischen Erbadels, die zudem das Privileg besitzen ihren Sitz weiterzuvererben, den höchsten Richtern und den Erzbischöfen und Bischöfen der anglikanischen Kirche zusammen. Im gesamten rund 1100 Mitglieder, die ohne ausreichende Legitimation ihr "Mandat" wahrnehmen. Außer dem demokratischen Begründungsdefizit sagt man den Lords nach, nur durch parteipolitische Nähe und dementsprechende Spenden an ihren Oberhaussitz gekommen zu sein, was die Akzeptanz des Hauses in der Bevölkerung zudem beeinträchtigt. Folgende Hausarbeit soll sich der Frage widmen inwieweit das britische Oberhaus noch zeitgemäß ist. Dabei soll zunächst auf die Geschichte des Hauses und deren Mitglieder eingegangen werden, bevor die heutige Stellung und Aufgabe im britischen Regierungssystem erleuchtet und kritisch hinterfragt wird. Hierzu soll auch ein Vergleich zwischen dem House of Lord und ähnlichen zweiten Kammern in anderen Staaten gezogen werden.
Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.