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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Medienethik, Note: 1,0, Ludwig-Maximilians-Universität München, Sprache: Deutsch, Abstract: In ihrem Bericht an die Gewaltkommission der Bundesregierung konstatieren Kepplinger & Dahlem (1990), dass die Katharsisthese bisher weder be- noch widerlegt sei, weil eine angemessene empirische Überprüfung mit entsprechendem Stimulusmaterial und Katharsis ermöglichende Rezeptionssituation bisher fehle. Dies verwundert zunächst, gilt doch in der gängigen Literatur, im amerikanischen wie im deutschsprachigen Raum (vgl. beispielhaft…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Medienethik, Note: 1,0, Ludwig-Maximilians-Universität München, Sprache: Deutsch, Abstract: In ihrem Bericht an die Gewaltkommission der Bundesregierung konstatieren Kepplinger & Dahlem (1990), dass die Katharsisthese bisher weder be- noch widerlegt sei, weil eine angemessene empirische Überprüfung mit entsprechendem Stimulusmaterial und Katharsis ermöglichende Rezeptionssituation bisher fehle. Dies verwundert zunächst, gilt doch in der gängigen Literatur, im amerikanischen wie im deutschsprachigen Raum (vgl. beispielhaft Kunczik & Zipfel, 2004), die Katharsisthese lange als widerlegt, nachdem selbst der stärkste Protagonist Seymour Feshbach sich von ihr distanziert hat. Der vorliegende Beitrag sichtet die vorliegende Literatur auf ihre Aussagekraft in Bezug auf die Katharsisthese und kommt zu dem Schluss, dass die These tatsächlich bisher nicht hinreichend widerlegt, aber auch nicht wirklich belegt ist. Wir argumentieren also keineswegs, dass mediale Gewalt harmlos ist oder gar positive Konsequenzen hat. Die Evidenz für eine negative Wirkung ist vor allem im amerikanischen Raum überwältigend. Eine unspezifische Inhibitionsthese ist daher sicherlich falsifiziert, die Spezifika der Katharsisthese warten noch auf adäquate Überprüfung.