Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 1.0 - sehr gut, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Bielefeld, Veranstaltung: Wahlpflichtmodul "Brand- und Todesermittlungen", Sprache: Deutsch, Abstract: Seit Jahrzehnten wird durch die Politik, Wirtschaft, die Mediziner sowie der Kriminalpolizei kontrovers über die Regelung des Leichenwesens diskutiert und Problembereiche zur Regelung der Leichenschauen aufgezeigt. Im Fokus stehen die Qualität der ärztlichen Leichenschau und die Fehlqualifizierung der Todesart. Der durch die Ermittlungsbehörden angeführte Hauptkritikpunkt ist, dass eine sichere Feststellung nicht natürlicher Todesfälle nicht gewährleistet ist. Aus eigener Erfahrung als Kriminalbeamtin kann ich bestätigen, dass Ärzte in einigen Fällen trotz gesetzlicher Vorgaben den Tod aus der Entfernung feststellen, den Leichnam nicht oder nur teilweise entkleiden und einige nicht mit dem Ausfüllen der Todesbescheinigung vertraut sind. In vielen Fällen be-steht bei den hinzugerufenen Ärzten Unsicherheit im Umgang mit dem Leich-nam oder sogar Verärgerung über ihre gesetzliche Verpflichtung zur Leichen-schau, da sie in einem leichenfremden Fachgebiet tätig sind, wie z.B. als Zahnarzt oder Gynäkologe, und nicht speziell ausgebildet sind, um eine quali-tativ hochwertige Leichenschau durchzuführen. Grundsätzlich sind Tötungsdelikte nicht schwer zu erkennen, wenn eindeutige Zeichen für Gewaltanwendungen von außen sichtbar sind und die Grenzen der Anatomie nur die Möglichkeit eines Fremdverschuldens zulassen. Es gibt aber einige Fälle in denen der äußere Anschein einen natürlichen Tod, einen Unfall oder einen Suizid vortäuschen, jedoch in der Realität ein Tötungsdelikt vorliegt (sog. spurenarme Tötungsdelikte). Daher sind eine professionelle Lei-chenschau und ein kriminalistischer Spürsinn entscheidend für die Aufdeckung solcher Taten sowie entscheidend für das weitere polizeiliche Vorgehen. Aufgrund der begrenzten Rahmenbedingungen für meine Hausarbeit kann ich nicht auf die gesamte Komplexität dieses Themenbereiches eingehen. Ich werde auf Empirische Daten, die Begriffserklärung Tod, natürlicher Tod, nicht natürlicher Tod und die ungeklärte Todesursache eingehen und einen Über-blick zur Rechtsgrundlage und das Todesermittlungsverfahren darstellen. Da-ran schließt sich eine Beschreibung der verschiedenen Leichenschauen und deren Ziele an. Weiterhin gehe ich auf eine Studie ein. Danach bilde ich die Probleme, die sich aus der aktuellen Durchführung der Leichenschau ergeben, ab. Ein Fazit bildet den Abschluss dieser Arbeit. Die Überlegungen zur Thematik haben mich zur o.g. Fragestellung veranlasst.
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