Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Grundlagen und Allgemeines, Note: 1,7, Universität Duisburg-Essen (Politik), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland schreibt eine demokratische Staatsverfassung vor. Das bedeutet: eine Demokratie mit parlamentarischem Regierungssystem. Die Regierung soll vom Parlament gesteuert werden und nicht vom Oberhaupt des Staates. Dies war die Leitidee bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Somit sollte sich die Demokratie der Bundesrepublik Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg klar von der Demokratie der Weimarer Republik unterscheiden. Des Weiteren sieht das Grundgesetz einen starken Bundeskanzler und einen schwächeren Bundespräsidenten als Staatsoberhaupte vor. Somit wurde mit der Regierung des ersten Bundeskanzlers, Konrad Adenauer in den 1950er, der Begriff der „Kanzlerdemokratie“ geboren. Im Rahmen dieser Hausarbeit beschäftige ich mich mit der Fragestellung, ob die Bundesrepublik Deutschland als eine Kanzlerdemokratie zu definieren ist. Hat der Bundeskanzler wirklich eine herausgehobene Position oder ist er nur ein Teil der politischen Prozesse, wie andere Akteure auch? Die Diskussion über die Machtverhältnisse im Bundestag ist gegenwärtig. Vor allem ist hierbei die Stellung des Regierungschefs, also die des Bundeskanzlers, gemeint.