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Ist die EU ein ‘Staat’ im gewöhnlichen Sinn? Wenn nicht, was ist sie dann? (eBook, PDF) - Reinisch, Edith
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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck (Politikwissenschaft), Veranstaltung: VORLESUNG EINFÜHRUNG IN DIE SOZIALWISSENSCHAFTLICHEN DEBATTEN – STAAT UND GESELLSCHAFT , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europäische Union ist seit dem Beitritt Österreichs ein fixer Bestandteil des täglichen Lebens jedes Österreichers. In Österreich und im Großteil Europas gibt es nur noch eine Währung und die Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten sind aufgehoben. Die Europäische Union ist für die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck (Politikwissenschaft), Veranstaltung: VORLESUNG EINFÜHRUNG IN DIE SOZIALWISSENSCHAFTLICHEN DEBATTEN – STAAT UND GESELLSCHAFT , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europäische Union ist seit dem Beitritt Österreichs ein fixer Bestandteil des täglichen Lebens jedes Österreichers. In Österreich und im Großteil Europas gibt es nur noch eine Währung und die Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten sind aufgehoben. Die Europäische Union ist für die meisten Gesetze verantwortlich, die im Parlament verabschiedet werden. Von außen betrachtet wirkt die EU schon fast wie ein Staat, doch wenn sie das nicht ist was ist sie dann? Ein Staat (von lateinisch „status” - Zustand) ist eine politische Einheit von Menschen (Staatsvolk), die in einem bestimmten Gebiet (Staatsgebiet) unter einer obersten Herrschaft (Staatsgewalt) leben („Drei-Elementen-Lehre”). Das Staatsgebiet ist das Gebiet auf welchem der Staat seine Territorialhoheit ausübt. Das Staatsgebiet ist ein bestimmbarer Abschnitt der Erdoberfläche, das Erdinnere darunter und der Luftraum darüber. Alle Menschen mit derselben Staatsangehörigkeit (Staatsbürger) bilden zusammen das Staatsvolk. Zumeist wird diese bei der Geburt erworben. Es müssen zwei Arten unterschieden werden. Zum einen das Abstammungsprinzip ( ius sanguinis), die Staatsangehörigkeit der Kinder bestimmt sich nach jener der Eltern. Das andere Prinzip nennt sich Territorialprinzip, das Kind erhält jene Staatsangehörigkeit auf dessen Gebiet es geboren wurde.