Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1, Universität Lüneburg (Institut für Sozialpädagogik), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Seminar „Geschlossene Unterbringung als Interventionsform der Jugendhilfe“ thematisierten wir die geschlossene Unterbringung als Möglichkeit zur Vermeidung von Untersuchungshaft. Ich habe mich dazu entschlossen, im Rahmen einer Hausarbeit mich näher mit dem Thema auseinander zu setzen. Zunächst gehe ich auf die Untersuchungshaft ein, indem ihre gesetzlichen Grundlagen, d. h. speziell §72 JGG, dargestellt werden. Es folgt ein kurzer Überblick über die Anordnungspraxis von Untersuchungshaft. Es wird deutlich, daß Untersuchungshaft durch ihre negativen Auswirkungen auf die Entwicklung des Jugendlichen als ungeeignetes Mittel der Justiz erscheint. Aus diesem Grund werden im weiteren Verlauf Alternativen zur Untersuchungshaft, wie z. B. den §71 JGG und die geschlossene Unterbringung thematisiert. Das Ziel der Arbeit liegt in der Untersuchung der Frage, ob die geschlossene Unterbringung eine geeignete Alternative der Untersuchungshaft sein kann. Die These lautet, daß die geschlossene Unterbringung keine geeignete Möglichkeit ist, aufgrund vieler pädagogischer Vorbehalte. Diese sollen im Verlauf der Arbeit heraus gearbeitet werden.