Bachelorarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, , Sprache: Deutsch, Abstract: Der aktuellen Ausnahmesituation geschuldet, wird die Überwachung von Mitarbeitern am Arbeitsplatz immer präsenter. Durch den überraschenden Ausbruch der Corona-Pandemie Anfang des Jahres 2020 und dem damit einhergehenden enormen Gesundheitsrisiko sollten persönliche Kontakte sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld weitestgehend minimiert werden, sodass sich ein neues, zunächst verpflichtendes Arbeitsmodell etabliert hat. Von nun an üben ein Großteil der deutschen Arbeitnehmer, soweit möglich, verstärkt ihre Arbeitsaufgaben ausschließlich oder teilweise in ihren privaten Räumlichkeiten im sogenannten Homeoffice aus. Dort sind die Mitarbeiter auf sich allein gestellt und können lediglich über Kommunikations- und Informationstechnologien, wie vom Arbeitgeber gestellten Laptops und Handys, mit Kollegen und Geschäftspartnern kommunizieren. Dementsprechend haben die Arbeitnehmer, ob gewollt oder nicht, ein großes Maß an freier individueller Gestaltung ihrer Arbeitszeit, was grundsätzlich Vertrauen voraussetzt. Ein gelegentlicher Kontrollbesuch des Vorgesetzten ist in dem neuen Arbeitsmodell nicht mehr möglich, sodass der Arbeitgeber bei Interesse und Notwendigkeit einer Arbeitnehmerkontrolle auf andere Möglichkeiten ausweichen muss. Der Arbeitgeber hat bei Mitarbeitern im Homeoffice ohne zuvor installierte technische Vorkehrungen zur Kontrolle weder die Möglichkeit, die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu kontrollieren, noch die vertragsgerechte Erfüllung der festgeschriebenen Arbeitsleistung. Im privaten Umfeld der Angestellten lauern eine Vielzahl an Ablenkungen, die ein ungestörtes, effizientes Arbeiten schwierig gestalten. Dort bringt ein auf Vertrauen gestütztes Arbeitsklima nicht viel. Um die Einhaltung aller Regelungen aus dem Arbeitsvertrag auch im Homeoffice sicherzustellen, eignet sich hauptsächlich die technische Verhaltens- und Leistungsüberwachung der Arbeitnehmer. Fraglich ist, welche Möglichkeiten heutzutage zur Kontrolle der Mitarbeiter während der Arbeitszeit existieren, ebenfalls im Homeoffice anzuwenden sind und inwieweit eine solche Überwachung der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zulässig ist. Zudem ist die Frage zu beantworten, ob das neu eingeführte Arbeitsmodell die bestehenden Zulässigkeitsgrenzen abändert.