Bachelorarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,0, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Polizei Nordrhein-Westfalen konnte 2020 erneut einen Bewerberrekord vermelden. Doch der Weg vom Bewerbungseingang bis zur Einstellung ist lang. In einem mehrstufigen Auswahlverfahren wird überprüft, ob Bewerber die persönlichen, fachlichen und körperlichen Eignungsvoraussetzungen für den Polizeivollzugsdienst erfüllen. Diese Arbeit soll daher zunächst untersuchen, welche Grundrechte bei den Bewerbern für den Polizeivollzugsdienst berührt werden und welche Vorgaben die Polizei als potenzieller Dienstherr hinsichtlich der körperlichen bzw. gesundheitlichen Eignung trifft. Ebenso soll behandelt werden, inwieweit sich die einzelnen Eignungskriterien in der Vergangenheit, auch durch Verwaltungsgerichtsentscheidungen, verändert haben und ob die Erfüllung eines gesundheitlichen beziehungsweise körperlichen, in der Polizeidienstverordnung (PDV) 300 genannten Defizits immer zu einem Ausschluss vom weiteren Bewerbungsverfahren führt. Ferner soll beleuchtet werden, ob und wenn ja an welcher Stelle die grundrechtliche geschützte freie Persönlichkeitsentfaltung des künftigen Polizeivollzugsbeamten zurücktreten muss. Schlussendlich soll eine Antwort auf die Frage gefunden werden, ob es einfacher oder vielleicht sogar schwerer geworden ist, die körperlichen bzw. gesundheitlichen Einstellungskriterien des Polizeivollzugsdienstes zu erfüllen.
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