Derzeit wird in Oberbayern die geschlossene Heimunterbringung von Menschen mit psychischer Erkrankung kritisch beleuchtet. Wie sich herausgestellt hat, ist die Datenlage, die über die gegenwärtige Situation der Betroffenen Aufschluss geben kann, nicht aussagekräftig. Eine Konsequenz der UN-Behindertenrechtskonvention ist, dass der Selbstbestimmung und den Schutzbedürfnissen von Menschen mit psychischer Erkrankung im Rahmen von freiheitsentziehenden Maßnahmen besondere Bedeutung zukommen muss. Daraus resultieren Forderungen nach einer Koordination von bedarfsgerechten, wohnortnahen und differenzierten Versorgungsangeboten der Sozialpsychiatrie. Dazu gehören auch einrichtungsübergreifende Qualitätsstandards für die geschlossene Heimunterbringung, um ein zeitgemäßes Angebot darzustellen. Die explorative Studie zeigt auf, inwiefern geschlossene Einrichtungen in Oberbayern mit ihrem Leistungsangebot heutigen Anforderungen der Sozialpsychiatrie in Bezug auf Gewährleistung und Einhaltung von Qualitätsstandards sowie der Achtung der menschlichen Würde gerecht werden.
Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.