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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Politische Systeme allgemein und im Vergleich, Note: 2,3, Universität Trier (Fachbereich III: Politikwissenschaft), Veranstaltung: Parteienwettbewerb in Konsensus- und Mehrheitsdemokratien, Sprache: Deutsch, Abstract: Über viele Jahrzehnte galt das italienische Parteiensystem zwar als fragmentiert, doch auch als überaus stabil. Seit der Gründung der Italienischen Republik im Jahr 1948 bestand ein Verhältniswahlrecht, das grundsätzlich auf Sperrklauseln verzichtete und so zu einer beinahe „lupenreinen“ Abbildung der Stimmen auf Mandate…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Politische Systeme allgemein und im Vergleich, Note: 2,3, Universität Trier (Fachbereich III: Politikwissenschaft), Veranstaltung: Parteienwettbewerb in Konsensus- und Mehrheitsdemokratien, Sprache: Deutsch, Abstract: Über viele Jahrzehnte galt das italienische Parteiensystem zwar als fragmentiert, doch auch als überaus stabil. Seit der Gründung der Italienischen Republik im Jahr 1948 bestand ein Verhältniswahlrecht, das grundsätzlich auf Sperrklauseln verzichtete und so zu einer beinahe „lupenreinen“ Abbildung der Stimmen auf Mandate führte. Dieser Modus, ursprünglich wegen der Erfahrungen des Faschismus eingeführt, stellte sich aber bald als problematisch heraus, bemängelt wurden vor allem fehlende mehrheitsbildende Effekte. Auch wenn das Parteiensystem stabil war, bestanden die inhaltlich meist heterogenen, aber notwendigen Koalitionen oftmals nur kurz. Obwohl bereits 1953 diskutiert worden war, eine Art Mehrheitsprämie einzuführen, geschah eine grundlegende Reform erst im Jahr 1993 nach zwei entsprechenden Referenden. Das neue Wahlrecht war jedoch nicht einfacher in seiner Ausführung und kann nur als „Kompromisslösung“ zwischen Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht bezeichnet werden, da nun rund drei Viertel der Parlamentssitze nach relativem Mehrheitswahlrecht und ein Viertel nach (Senat: regionalem) Proporz vergeben wurden. Auch führte das Verfahren nicht zur geforderten Stabilität, so es gab es allein in den zwölf Jahren seiner Anwendung acht Regierungen. Ein weiteres Problem, das in Verbindung mit dem Wahlmodus steht, ist der sogenannte bicamerlismo perfetto. Beide Parlamentskammern – das Abgeordnetenhaus und der Senat – verfügen nämlich laut Verfassung über identische Kompetenzen. Dies ist im tagespolitischen Geschäft hinderlich, da divergierende Mehrheiten je nach Wahlmodus möglich sein können. Der Regierungschef benötigt somit auch das Vertrauen beider Kammern, entsprechend führt ein erfolgreiches Misstrauensvotum in nur einer Kammer zum Regierungssturz. Ende des Jahres 2005 wurde eine weitere Wahlrechtsreform vollzogen. Ihr Ausgangspunkt, ihre Absichten und Folgen werden in dieser Arbeit schwerpunktmäßig untersucht. Mit der Reform wurde in kürzester Zeit das Wahlrecht abgeschafft, das 1993 erst per Referendum beschlossen worden war. Seitens der Opposition, der Wissenschaft und unabhängiger Medien wurden Vorwürfe laut, das neue Wahlrecht sei ideal auf die aktuelle Regierung unter Silvio Berlusconi zugeschnitten und diene lediglich der Wiederwahl des Kabinetts. Daher beschäftigt sich diese Arbeit mit folgender Leitfrage: „Was war Silvio Berlusconis Intention zur Änderung des Wahlrechts und wie profitierte er von der Reform?“