Nach der Zeit der restriktiven Minderheitenpolitik in der Volksrepublik bekennt sich das demokratische Polen seit dem politischen Umbruch von 1989 zu seinen Minderheiten. Insgesamt kann von einer erfreulichen Entwicklung in der Gesetzgebung, aber auch von einer stärkeren Beachtung der Minderheiten durch Politik und Öffentlichkeit gesprochen werden. Gerade im Hinblick auf die Anerkennung der Deutschen in Oberschlesien als nationale Minderheit und die anfänglichen Berührungsängste auf beiden Seiten kann dort mittlerweile bis auf gelegentliche Probleme von einer entspannten Situation ausgegangen werden. Der polnische Staat stellt nicht unerhebliche Finanzmittel bereit, um dem Ziel der Bewahrung der kulturellen und nationalen Identitäten der Mitglieder nationaler und ethnischer Minderheiten zu begegnen. Das Jahrbuch Polen 27 setzt sich mit historischen wie gegenwärtigen Entwicklungen der in Polen ansässigen Minderheitengruppen, -strukturen und -identitäten auseinander. Hans-Jürgen Bömelburg beschwört in seinem Beitrag das Erbe der multikulturellen Adelsrepublik (Rzeczpospolita) und leitet daraus Handlungsempfehlungen für die aktuelle Flüchtlingspolitik Polens ab. Jan Sowa überlegt, wie es ist, vom historischen Erbe der Multikulturalität und -konfessionalität abgeschnitten zu sein, was den Polen nach 1945 zugemutet wurde. Lech Nijakowski erklärt die rechtliche Lage der Minderheiten aufgrund der Entwicklung der polnischen Gesetzgebung. Es folgen Beiträge, die verschiedene Minderheiten-Gruppen in Polen charakterisieren bzw. die Lage der "polnischen Minderheit" (Polonia) in den Nachbarstaaten Polens beleuchten.
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