Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 2,0, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Proseminar 'Einführung in die Politikwissenschaft', Sprache: Deutsch, Abstract: Der am 28. Juni 1712 in Genf geborene Jean-Jacques Rousseau gilt als moderner Vertragstheoretiker und einer der wichtigsten Denker der französischen Aufklärung. Seine Schriften gelten heute als einer der Mitauslöser der Französischen Revolution und somit als eine Art Geburtshelfer für das entstehende aufgeklärte Bürgertum dieser Zeit. Er wird darüber hinaus als einer der ersten wahren Systemkritiker bezeichnet, da er sich vehement gegen das absolutistische Herrschaftsprinzip richtete. Er bezeichnete den Absolutismus als eine Form der Sklaverei, in dem den einfachen Menschen ihr natürliches Recht auf persönliche Freiheit geraubt wird. Diese Erfahrung des Absolutismus und auch Rousseaus eigenes Leben als "ruheloser Wanderer" spiegeln sich deutlich in seiner Theorie vom Gesellschaftsvertrag wieder. Es handelt sich hierbei um eine reine Theorie und genau so soll es auch betrachtet werden, da ein Bezug zu modernen gesellschaftspolitischen Gegebenheiten bis auf winzige Ausnahmen nahezu unmöglich ist. Diese Arbeit soll auf wenigen Seiten aber möglichst verständlich zeigen, warum Rousseau die Schaffung des Gesellschaftsvertrages, ausgehend von seiner Anthropologie und den entstehenden Ungleichheiten, als notwendig erachtet und wie er damit die politische Herrschaft legitimiert. Darüber hinaus ist es Ziel die Funktionsweise der Vertragstheorie an Hand seiner wichtigsten Bestandteile und deren Zusammenspiel zu erläutern und auch in gewissem Maße kritisch zu reflektieren. Die politikphilosophischen Werke Rousseaus stehen in direktem Zusammenhang zueinander, weshalb eine voneinander losgelöste Betrachtung keinen verständlichen Sinn ergeben würde. Der rote Faden an welchen ich mich halten möchte zieht sich vom Anfang des " Diskurses über die Ungleichheit" bis zum Ende des "Gesellschaftsvertrags". [...]
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