Forschungsarbeit aus dem Jahr 2024 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: bestanden, Alpen-Adria-Universität Klagenfurt (Bibliothek), Veranstaltung: Arbeitskreis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Verhältnis von Möglichkeit und Wirklichkeit wird von vielen Logikern, aber auch vom Dichter Friedrich Hölderlin (1770-1843) reflektiert. Der Gegenstand für die Logik ist nach Hölderlin nicht Entwurf des Neuen, sondern etwas, was dem (nun nur noch erinnerten) Faktischen sehr nahesteht. Das ist ein sehr zurückhaltender Begriff von logischer Möglichkeit. Der Universalgelehrte und Erfinder Gottfried Wilhelm Leibniz (1646-1716) ging schon hundert Jahre zuvor einen Schritt weiter, was die Logik des nur Möglichen, die Logik möglicher Wirklichkeitsentwürfe, betrifft. Hölderlin leistet im Fragment "Urtheil und Seyn" eine Metatheorie der logischen Urteilskraft: Wie schon zuvor Immanuel Kants (1724-1804) kritische Philosophie eine Metatheorie der logischen Urteilskraft entwirft, so entwirft auch Hölderlin nicht nur eine Bewusstseins- und Selbstbewusstseinstheorie, sondern auch eine Theorie, die sich mit dem Wesen der menschlichen Fähigkeit, Urteile zu fällen, beschäftigt. Der Urteilsakt selbst ist eben das Urteilen als ein Akt des Geistes, der die geistige Wirklichkeit artikulieren sollte. Nun kann er das aber nicht, da denkerische Reflexion von bloßen Menschen und das Sein Gottes inkommensurable Ordnungen sind.
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