Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,3, Ruhr-Universität Bochum (Historisches Institut), Veranstaltung: Der Westfälische Frieden, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach einer Zeit wirtschaftlicher, kultureller und politischer Verirrung durch den Dreißigjährigen Krieg war der Westfälische Frieden, der 1648 in Münster und Osnabrück geschlossen wurde, für das Heilige Römische Reich quasi Symbol für einen geordneten Neuanfang. Die Menschen erhofften sich eine Zeit der Gerechtigkeit, der Versöhnung und Ruhe. In den Augen der Staatsrechtler stellte der Frieden außerdem das wichtigste Grundgesetz des Reiches dar . Er bildete bei Verhandlungen über die Wahlkapitulationen oder in den Kurien des Regensburger Reichstages die oberste Richtschnur. Bis ins 19. Jahrhundert hinein waren die Verträge sowohl in Deutschland wie auch außerhalb maßgebendes Vorbild für die Beilegung von internationalen Konflikten . Der Westfälische Frieden brachte für die Verfassung des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation etliche Neuerungen. Auch das Verhältnis der Konfessionen zueinander wurde durch den Frieden neu geordnet. Das Vertragswerk ergänzte den Augsburger Religionsfrieden von 1555. Dabei wurden die bis dahin offen ausgetragenen konfessionellen Gegensätze politisch entschärft und durch die lange verhandelten Vertragsformeln juristisch überlagert. Vielfach gilt der Westfälische Frieden damit als Endpunkt des sog. "Konfessionellen Zeitalters". Allerdings trat der konfessionelle Gegensatz als politische Kategorie allein aufgrund des Friedens nicht zurück. Vielerorts wurden gegenreformatorische Bewegungen erst nach 1648 abgeschlossen. In manchen Regionen wurden Protestanten noch in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zur Emigration gezwungen . Die Bedeutung der konfessionellen Identität für die Menschen und das Zusammenleben unterschiedlicher religiöser Gruppen in der damaligen Zeit ist aus heutiger Sicht nicht immer einfach nachzuvollziehen. In der folgenden Seminararbeit wird dem Leser die konfessionelle Situation im Reich unter anderem mit Hilfe der Ausarbeitungen des Staatsrechtlers Johann Jacob Moser nähergebracht.
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