Essay aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Philosophie - Epochenübergreifende Abhandlungen, Note: 1,0, Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit setzt sich mit John Lockes Abhandlung „Two Treatises of Government“ auseinander. Es geht darum, ob das locksche Eigentumsverständnis sich auch auf sogenanntes ,geistiges Eigentum‘ bezieht und falls ja, ob es sogar eine Monopolstellung oder wenigsten eine Marktbeherrschung des Eigentümers beziehungsweise Autors rechtfertigt. Ausgangspunkt der Überlegungen Luttenbergers ist der Dauerstreit zwischen der EU-Kommission und Microsoft über den Vertrieb des InternetExplorers beziehungsweise von Edge zusammen mit dem Windows-Betriebssystem. Dazu überlegt der Autor, ob sich das locksche Eigentumsverständnis auch auf sogenanntes ,geistiges Eigentum‘ bezieht und falls ja, ob es sogar eine Monopolstellung von Urhebern und Autoren rechtfertigt. Im Ergebnis wird dafür argumentiert, dass sich das Recht auf Privateigentum nach Locke nicht auf jegliches geistiges Eigentum erstreckt. Soweit es das andererseits aber tut, legitimiert es selbst ein Marktmonopol.