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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 12 Punkte, Universität Hamburg, Veranstaltung: Staatsrecht - Grundrechte, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit möchte ich mich mit der Frage auseinandersetzen, inwiefern die der `Theorie der Gerechtigkeit` 1 zu Grunde liegenden Prinzipien mit denen des deutschen Grundgesetzes und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmen. Ich möchte damit beginnen, die `Theorie der Gerechtigkeit` in ihren für diese Arbeit relevanten Positionen darzustellen. Die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 12 Punkte, Universität Hamburg, Veranstaltung: Staatsrecht - Grundrechte, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit möchte ich mich mit der Frage auseinandersetzen, inwiefern die der `Theorie der Gerechtigkeit` 1 zu Grunde liegenden Prinzipien mit denen des deutschen Grundgesetzes und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmen. Ich möchte damit beginnen, die `Theorie der Gerechtigkeit` in ihren für diese Arbeit relevanten Positionen darzustellen. Die `Theorie der Gerechtigkeit` ist ein äußerst umfangreiches und vielschichtiges Werk, bietet allein schon durch ihre Beschaffenheit eine große Angriffsfläche für Kritik und Widerspruch. Ich werde mich darauf beschränken, Kritik dann zu äußern, wenn es mir im Zusammenhang mit der Aufgabenstellung als geboten erscheint. Bei der Untersuchung des deutschen Rechts auf Rawlssche Gerechtigkeitsprinzipien werde ich das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gesondert betrachten. Zum einen ist die Rechtsprechung an das Grundgesetz gebunden (vgl. Art. 20 III GG), zum anderen erfolgt bereits die maßgebliche Auslegung einzelner Grundrechtsartikel vielfach durch das Bundesverfassungsgericht. Inwieweit in einer Arbeit dieses Umfangs eine solche Untersuchung abgeschlossen werden kann, sei zunächst dahingestellt. Auf jeden Fall muss ein Abgleich der Vertragstheorie zum Grundgesetz erfolgen. Zudem muss auch geprüft werden, ob die Grundrechtsnormen der Gerechtigkeitskonzeption von Rawls entsprechen. Daher ist zuerst das Grundgesetz als solches zu betrachten, bevor einzelne Normen näher untersucht werden. [...]

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