0,00 €
inkl. MwSt.
Sofort per Download lieferbar
  • Format: ePub

Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 19. Jahrhunderts, Note: 1,0, Universität Salzburg (Institut für Philosophie), Veranstaltung: Geschichte der Philosophie: Neuzeit, Sprache: Deutsch, Abstract: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der zu dienen, hat das deutsche Volk ..., ...dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.“ 0 So lautet die Präambel der Verfassung der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 19. Jahrhunderts, Note: 1,0, Universität Salzburg (Institut für Philosophie), Veranstaltung: Geschichte der Philosophie: Neuzeit, Sprache: Deutsch, Abstract: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der zu dienen, hat das deutsche Volk ..., ...dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.“ 0 So lautet die Präambel der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland von 1949. Mit der Betonung auf der „Verantwortung vor Gott“ sowie mit dem sich anschließenden normativen Grundrechtskatalog, an dessen Spitze die Würde des Menschen steht 1 , ist unübersehbar auf überpositives, ja auch überrationales Recht, also Naturrecht wenn man so will, zurückgegriffen worden, vor allem vor dem Hintergrund der totalitären Erfahrung im Nationalsozialismus. Unter diesem Aspekt bedeutet dies wieder eine Annäherung an die lange Tradition normativer Naturrechtskonzepte, die im 16. Jahrhundert als Schule von Salamanca entstand und über Hobbes, Locke und Rousseau im 18. Jahrhundert „das politische Denken Europas nahezu vollständig beherrschte“ 2 . Offensichtlich aber nicht das von Jeremy Bentham (1748 - 1832), der als Begründer des Utilitarismus in die ist 3 , Geschichte eingegangen denn gerade von solchen normativen Naturrechtskonzeptionen, die mit Ausnahme von Spinozas alle von einem spezifisch definierten Naturzustand des Menschen ausgehen 4 , wendet sich dieser radikal ab. In seinem 1789 erschienen Werk „An Introduction to the Principles of Morals and Legislation“ 5 verwirft er jedwede Rechtskonzeption, die sich auf wie auch immer geartete normativen Prämissen aufbaut zu Gunsten eines spezifischen Nützlichkeitsprinzips als letzter Entscheidungsinstanz. Demnach wird das zum, sittlich Guten erhoben, was mit dem Nutzen des einzelnen beziehungsweise im sozialen Kontext mit dem der gesamten Gemeinschaft in Einklang steht. Die Definition des Gemeinwohls erfolgt also rein empirisch als Summe aller Einzelinteressen. Als Anhänger eben dieser Schule zeigt sich John Stuart Mill in seinem Essay „Utilitarianism“ (1861) 6 . Zugleich aber nimmt er eine entscheidende Motivation vor, indem er die glücksstiftenden Handlungen, denn nur darin besteht ihr Nutzen, nun auch qualitativ differenziert. [...]