Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 15 Punkte, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Rechtswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: John Stuart Mill: Über die Freiheit1 Dass Freiheit gut und zu fördern sei, würden fast alle sagen; was Freiheit aber in überzeugender praktisch – philosophischer, bzw. ethischer Perspektive sei, vermag im Alltag fast keiner anzugeben. Freiheit gehört zu jenen Begriffen wie Gerechtigkeit u.a., die dank ihres fließenden Umfangs und Horizonts so viel Zustimmung auf sich ziehen, dass die scheinbare Einigkeit nur wieder in Streit einmünden kann.2 John Stuart Mill kannte die Menschen. Zumindest wusste er, wie sie sind und wie sie eines Tages sein könnten. Dass sie von diesem ‚eines Tages‘ allerdings noch weit entfernt sind, musste auch er eingestehen [63], dennoch sah er sie auf dem richtigen Weg, erkannte aber auch, dass sie einer gewissen Anleitung auf diesem „Weg zur Vervollkommnung“ bedürfen. [18] Der Mensch ist ein Pluralwesen, er lebt in Gesellschaft und ist eingestrickt in ein Netz von Interdependenzen, hervorgerufen durch seine und der anderen Menschen Handlungen, die jeweils dazu dienen sollen, das eigene Wohlbefinden zu steigern und die gleichzeitig bewusst oder unbewusst auf die Situation anderer einwirken. 3 Da nun aber der Mensch noch weit von der Mill‘schen visionären Vervollkommnung entfernt ist, bedarf dieses Zusammenleben mit Wirkungen und Wechselwirkungen eines gewissen Reglements, das die Rechte, insbesondere die Freiheiten, aber auch die Pflichten des einzelnen Individuums gegenüber der Gesellschaft festhält. 1 John Stuart Mill, Über die Freiheit, Zitate werden im laufenden Text durch eingeklammerte Seitenzahlen markiert. 2 Christofer Frey, Freiheit oder Beliebigkeit, S. 70. 3 Günther Hesse, Freiheitliche Politik, S. 19; ebenso: Jürgen Gaulke, Freiheit und Ordnung, S. 133.