Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Universität Paderborn (Historisches Institut), Veranstaltung: Absolutismus. Politik - Struktur - Theorie, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit Joseph II. hatte Österreich von 1780-1790 einen Monarchen an der Spitze, der einige, vergleichsweise bemerkenswerte Reformansätze durchsetzte. Er war Mitregent in Österreich zu einer Zeit, in der dieses sich nicht nur außenpolitisch neu beweisen musste, sondern auch, in der mit Maria Theresia erstmalig eine Frau an der Spitze des Staates stand. Dass Joseph II. ein ungewöhnlicher Herrscher war, zeigte sich bereits an seinen zahlreichen Hofreisen, die zwar auch militärischen Nutzen hatten, maßgeblich aber seine Einstellung zum Staat und zur Allgemeinheit mit zum Ausdruck brachten. Mit der Auffassung, erster Diener seines Staates zu sein, stellte er gegenüber seiner Mutter, Maria Theresia, ein neues Herrscherbild in Österreich dar. Nicht mehr das Gottesgnadentum, sondern die Vernunft ist als sein Selbstverständnis zu verstehen. Seine Einstellung zu Staat und Staatsführung wird bereits früh deutlich, stritt er sich häufig mit seiner Mutter in Briefen, vor allem über Fragen der Toleranz religiöser Minoritäten. Seine Reformbestrebungen, hauptsächlich nach dem Tod Maria Theresias, sind als ungewöhnlich zu bezeichnen, betrachtet man den historischen Kontext. Sie hatten Absichten und Auswirkungen, die nicht einmal die französische Revolution hatte. Als Vertreter eines prä-modernen Staates 1 stellt sich demnach die Frage nach den Beweggründen Josephs II. In der Forschungsliteratur als "der" aufgeklärte Monarch des 18. Jahrhunderts dargestellt, erwecken seine Reformen mitunter den Eindruck, nicht aufgeklärte Gedanken ständen im Vordergrund seines Handelns, sondern eine rücksichtslos wirtschaftliche Stärkung des Erzhauses. Um eine Bewertung dieser Problemstellung vornehmen zu können, gibt es mehrere Dinge, die beachtet werden müssen. Zum ersten wird es wichtig sein, den Absolutismusbegriff zu definieren, einen Unterschied zwischen klassischem und aufgeklärtem Absolutismus vorzunehmen. Näher auf staatstheoretische Konstrukte, wie von Hobbes, Wolff u.a., einzugehen, wird aber kaum möglich sein. Im weiteren Verlauf wird es von [...]
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