Im Deutschen Kaiserreich gab es zwischen 1884 und 1900 drei Mordprozesse, die ein sehr starkes öffentliches Interesse begleitete: Der Mordfall von Skurz im Jahre 1884, der sogenannte Knabenmord von Xanten 1891, und der Blutmord von Konitz, 1900. Das öffentliche Interesse rührte weniger aus der Grausamkeit, mit der die Morde begangen wurden, als vielmehr aus der Tatsache, dass antisemitische Kreise die Verbrechen zu Ritualmorden, be-gangen von jüdischen Tätern, hochstilisierten. Allen drei Fällen folgten regelrechte Pogrome gegen die jüdische Bevölkerung. Der Mordprozess gegen Adolf Wolff Buschhoff wegen des Knabenmords von Xanten, wurde vom 4. bis zum 14. Juli 1892 vor dem Schwurgericht zu Cleve geführt.
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