Masterarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Pflegewissenschaft - Pflegemanagement, Note: 1,0, Evangelische Hochschule Nürnberg; ehem. Evangelische Fachhochschule Nürnberg , Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem delinquenten Verhalten Jugendlicher, Heranwachsender und junger Erwachsenen. Ausgangslage waren die vermehrt aufkommenden Meldungen gewalttätiger Übergriffe dieser auf oftmals Unschuldige. Allen voran wird die Frage geklärt, warum die statistischen Zahlen in Sachen Jugenddelinquenz, in den letzten Jahren signifikant gestiegen sind. Die jährlichen Auswertungen des Statistischen Bundesamts sowie Untersuchungen in diesem Bereich geben Aufschluss über eine mögliche Resozialisierung der Delinquenten durch die derzeitig praktizierten Vollzugsformen und regen mit einer Rückfallquote von knapp 70% zum Nachdenken an. Diese hohe Zahl lässt die Vermutung aufkommen, dass die derzeitige Praxis Reformen benötigt, um die Rückfälligkeit zu senken und letztlich für die Sicherheit der Gesellschaft Sorge zu tragen. Ziel dieser Arbeit ist es herauszufinden, ob der derzeitig praktizierte Regelvollzug mit den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen noch kompatibel ist oder ob an dieser Vorgehensweise Änderungsbedarf besteht, um die Rückfallquote zu senken. Eine Stichprobenuntersuchung innerhalb einer Justizvollzugsanstalt sollte dabei ausgewertete Statistiken überprüfen und Aufschluss über die Sicht der Delinquenten auf den Regelvollzug geben. Moffitts, Matt und Mischkowitz (u.a.) haben sich mit dem Beweggrund kriminellen Handelns sowie den Abbruchvoraussetzungen delinquenten Handelns beschäftigt. Auch die Veränderung der Identität als Folge einer Freiheitsstrafe wird genauer betrachtet. Beides ist bei der Frage nach dem richtigen Vorgehen gegen Jugenddelinquenz hilfreich und kann bei der Suche nach Alternativen zum Regelvollzug Neue Möglichkeiten aufzeigen. In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Jugendgerichtsgesetz die Verfehlungen junger Menschen im gesetzlich normierten Bereich. Gerade in den letzten Jahren gab es mehrere Reformen in diesem Gebiet sowie den gesetzlichen Regelungen für den Strafvollzug. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse lassen Rückschlüsse auf die Effektivität der Veränderungen zu. Kritiker der derzeitig praktizierten Inhaftierungsmethoden versuchten mit einer Änderung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes wieder eine Rechtsgrundlage für den freien Strafvollzug in Bayern zu schaffen. Baden-Württemberg hat diesen mit zwei Pilotprojekten seit Jahren erfolgreich in deren Strafvollzugsgesetz integriert und kann demnach als Beispiel für eine alternative und effektive Vollzugsform dienen.
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