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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 13 Punkte (gut), Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Bürgerliches Recht / Lauterkeitsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die in der deutschen Rechtsprechung entwickelte Störerhaftung von Providern ist eines der zentralen Problemfelder des Haftungsrechts im Bereich des Internets. Vorreiter der Störerhaftung im Internet sind die Internetauktionsplattformen und hierbei insbesondere eBay. Mit dem Urteil "Jugendgefährdende Medien bei eBay" hatte der BGH ein weiteres Mal die…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 13 Punkte (gut), Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Bürgerliches Recht / Lauterkeitsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die in der deutschen Rechtsprechung entwickelte Störerhaftung von Providern ist eines der zentralen Problemfelder des Haftungsrechts im Bereich des Internets. Vorreiter der Störerhaftung im Internet sind die Internetauktionsplattformen und hierbei insbesondere eBay. Mit dem Urteil "Jugendgefährdende Medien bei eBay" hatte der BGH ein weiteres Mal die Gelegenheit, über die lauterkeitsrechtliche Haftung in diesem Bereich zu befinden. Der BGH hat nun erstmals den Schritt vollzogen, einen lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsanspruch nicht mehr über die Störerhaftung anzunehmen, sondern eine Haftung nach den deliktsrechtlichen Kategorien der Täterschaft und Teilnahme zu begründen. Der BGH zog nun eine eigenständige täterschaftliche Haftung wegen des Beitrages zu einem Verstoß gegen das Lauterkeitsrecht durch einen Dritten heran und bediente sich hierbei einer dogmatisch neuen Begründung. eBay als Betreiberin einer Internetauktionsplattform haftet als Täter wegen des Verstoßes gegen lauterkeitsrechtliche Verkehrspflichten bzw. den daraus abgeleiteten Prüfungspflichten. Die Arbeit befasst sich ausführlich mit dem Urteil und seinen rechtlichen Konsequenzen für die Praxis. In diesem Rahmen wird die neue lauterkeitsrechtliche Verantwortung für das Handeln Dritter dogmatisch eingeordnet und die Folgen anhand des Vergleichs mit der bisherigen Rechtsprechung des BGH dargelegt.

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