Leitlinien des Kommentars bleiben die Grundgedanken des JGG, nach denen durch ein erzieherisch ausgestaltetes und rechtsstaatliches Jugendstrafrecht weitere Rechtsbrüche von Jugendlichen und Heranwachsenden verhindert sowie die Integration junger Menschen in die Gesellschaft gefördert werden sollen. Der Kommentar berücksichtigt die empirischen Befunde zur Jugendkriminalität und zu den jugendstrafrechtlichen Sanktionen. Er versteht sich als Unterstützung für die jugendstrafrechtliche Praxis.
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