Anlässlich des 100. Geburtstags des Jugendgerichtsgesetzes blickt der Autor auf die Entwicklung der Jugendgerichtshilfe und beschreibt daraus ableitend zeitlose Anforderungen an die Institution Jugendgerichtshilfe.
Sein Blick richtet sich besonders auf die Person der jungen Menschen im Jugendgerichtsverfahren sowie um gesellschaftliche Sichtweisen von Jugendkriminalität im Wandel der Zeit.
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