Ist Gerechtigkeit ein möglicher Gegenstand der Rechtswissenschaft? Diese Fragestellung bringt Thomas Osterkamp auf den Begriff der 'Juristischen Gerechtigkeit' und wendet sich damit sowohl gegen eine strikte Trennung von Recht und Moral als auch gegen eine rechtlich nicht gebundene Remoralisierung des Rechtsdenkens. Die vorgeschlagene Vermittlung zwischen Rechtspositivismus und Naturrechtslehren versucht demgegenüber, den Anspruch einer Rechtsordnung auf ethisch-moralische Legitimation mit den Geltungskriterien von hoheitlicher Setzung und sozialer Wirksamkeit zu vereinbaren. Dafür ist eine Rekonstruktion derjenigen Moralvorstellungen erforderlich, die einer bestimmten Rechtsordnung bereits immanent sind. Für eine solche Rekonstruktion muß sich die juristische Dogmatik der verschiedenen Ansätze philosophischer Konstruktion von Gerechtigkeit bewußt sein und diese mit den institutionellen Vorgaben der jeweiligen Rechtsordnung in Einklang bringen. In der methodischen Begründung einer solchen institutionellen Moralvorstellung, die im modernen Verfassungsstaat vor allem im Wege der Verfassungstheorie erschlossen werden kann, liegt die Möglichkeit einer spezifisch juristischen Gerechtigkeit begründet. Es sind damit aber auch bereits deren Grenzen sowie die unausweichlichen Spannungen und Aporien eines solchen Ansatzes vorgezeichnet. Geboren 1973; Studium der Rechtswissenschaft in Regensburg und Berlin; 1998 - 2001 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Humboldt - Universität Berlin; 2003 Promotion; zur Zeit Rechtsreferendar.
Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.