Das Kreditsicherungsrecht ist eine bereichsübergreifende Materie, die Kenntnisse in vielen Büchern des BGB und auch des Handels- und Gesellschaftsrechts erfordert. Gerade aus diesem Grund sind neben einiger Spezialliteratur, die sich mit der Theorie dieser Materie beschäftigt, nur sehr wenige Fallsammlungen existent, die sich ausführlich mit allen möglichen Problemen des Kredits befassen. Für diejenigen Studierenden, die sich intensiv mit dem Kreditsicherungsrecht auseinandersetzen wollen, habe ich deshalb aus meiner Reihe "Juristische Übungsfälle" solche Fälle hier zusammengetragen, die eine gezielte Vorbereitung auf etwaige Prüfungen aus diesem Bereich ermöglichen.
Die Lösungen sind bewusst ausführlich formuliert, damit die Leser/innen ein Gespür dafür bekommen, wie man den gedanklichen Lösungsweg in einer Klausur zu Papier bringen kann. Meiner Ansicht nach sind die oft zu findenden stichpunktartigen Lösungsskizzen nur eingeschränkt nützlich, weil man dadurch nicht mit dem Gutachtenstil vertraut gemacht wird. Ebenso scheinen die gelegentlich anzutreffenden Lösungen ungeeignet, die zwar ausformuliert sind, aber dann doch lehrbuchartige Ausführungen enthalten, die nach meinem Verständnis in einer Klausur völlig fehl am Platz sind. Denn in diesen Büchern fällt es den unbefangenen Lesern/innen schwer herauszufinden, wo denn das Gutachten endet und ein weiterführender Hinweis beginnt. Jeder Lösung ist des Weiteren eine Gliederung vorangestellt, um den "roten Faden" des Aufbaus zu verdeutlichen.
Auf das Feedback von Lesern/innen hin (denen ich an dieser Stelle herzlich danken möchte), habe ich auch in dieser Fallsammlung zahlreiche weitergehende Anmerkungen eingefügt (allerdings in deutlich hervorgehobener Form), die in dem jeweiligen Fall nicht unmittelbar relevant sind. Sie beziehen sich auf alle möglichen Bereiche des Zivilrechts und Zivilprozessrechts. Dadurch wird der Lerneffekt deutlich gesteigert und der Lesefluss nicht behindert, wie sich aus den Rückmeldungen ergibt.
Auch in der Vorbemerkung zu dieser Fallsammlung will ich die Leser/innen ermutigen, zunächst eine eigene Lösung zu entwerfen und dann meinen Lösungsvorschlag durchzuarbeiten. Dabei kommt es nicht darauf an, dass man exakt denselben Aufbau gewählt hat, sondern dass man die Hauptprobleme erkannt und jedenfalls gut begründet gelöst hat. In vielen Punkten kann man selbstverständlich auch eine andere Meinung vertreten. In der Klausur dürfte es sich aber anbieten, der jeweils herrschenden Meinung zu folgen, damit man sich nicht einen Teil der Lösung abschneidet.
Die Lösungen sind bewusst ausführlich formuliert, damit die Leser/innen ein Gespür dafür bekommen, wie man den gedanklichen Lösungsweg in einer Klausur zu Papier bringen kann. Meiner Ansicht nach sind die oft zu findenden stichpunktartigen Lösungsskizzen nur eingeschränkt nützlich, weil man dadurch nicht mit dem Gutachtenstil vertraut gemacht wird. Ebenso scheinen die gelegentlich anzutreffenden Lösungen ungeeignet, die zwar ausformuliert sind, aber dann doch lehrbuchartige Ausführungen enthalten, die nach meinem Verständnis in einer Klausur völlig fehl am Platz sind. Denn in diesen Büchern fällt es den unbefangenen Lesern/innen schwer herauszufinden, wo denn das Gutachten endet und ein weiterführender Hinweis beginnt. Jeder Lösung ist des Weiteren eine Gliederung vorangestellt, um den "roten Faden" des Aufbaus zu verdeutlichen.
Auf das Feedback von Lesern/innen hin (denen ich an dieser Stelle herzlich danken möchte), habe ich auch in dieser Fallsammlung zahlreiche weitergehende Anmerkungen eingefügt (allerdings in deutlich hervorgehobener Form), die in dem jeweiligen Fall nicht unmittelbar relevant sind. Sie beziehen sich auf alle möglichen Bereiche des Zivilrechts und Zivilprozessrechts. Dadurch wird der Lerneffekt deutlich gesteigert und der Lesefluss nicht behindert, wie sich aus den Rückmeldungen ergibt.
Auch in der Vorbemerkung zu dieser Fallsammlung will ich die Leser/innen ermutigen, zunächst eine eigene Lösung zu entwerfen und dann meinen Lösungsvorschlag durchzuarbeiten. Dabei kommt es nicht darauf an, dass man exakt denselben Aufbau gewählt hat, sondern dass man die Hauptprobleme erkannt und jedenfalls gut begründet gelöst hat. In vielen Punkten kann man selbstverständlich auch eine andere Meinung vertreten. In der Klausur dürfte es sich aber anbieten, der jeweils herrschenden Meinung zu folgen, damit man sich nicht einen Teil der Lösung abschneidet.
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