Wirtschaftsjuristen verfügen auch über ein solides Basiswissen in den Bereichen Finance und Qualitätssicherung. Diese zusätzliche Ressource bleibt zu häufig ungenutzt. Nach DIN 9000 bzw. EN 29000 ff. zertifizierte Qualitätssicherungssysteme genießen sowohl nationale als auch internationale Anerkennung. Zum Abschluss fairer Qualitätssicherungsvereinbarungen zwischen Hersteller und Zulieferer ist juristisches Know-how notwendig. Kaum anwendbare Gesetze und wenig Rechtsprechung im Bereich der Qualitätssicherung führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit.
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