Das KAGB bildet, obgleich es einen fundamentalen Eingriff in die Regulierung des Investmentgeschäfts darstellt, doch "nur" den Schlusspunkt in einer Reihe von gesetzlichen Grundlagen, deren erste das Gesetz über die Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) von 1957 war. Mittlerweile wird die Investmentgesetzgebung hauptsächlich aus Brüssel reguliert. Sinn und Zweck der neuen Gesetzgebung ist dabei neben dem Interesse an einem stabilen Kapitalmarkt im Wesentlichen der Anlegerschutz. Probleme ergeben sich für die Bankpraxis insbesondere in Zuordnungsfragen. Mit der Schaffung des Begriffs "Investmentvermögen" entstehen z.B. in der Praxis Unsicherheiten in Bezug auf den Anwendungsbereich verschiedenster Anlageformen. Anleger müssen künftig nach dem Grad der Schutzwürdigkeit unterschieden werden. Zu dieser und zu vielen weiteren Fragen bietet das Kompendium Lösungen an.
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