In der Kaiserlichen Marine wurden die Seeoffiziere während ihres gesamten Berufslebens regelmäßig von ihren jeweiligen Vorgesetzten beurteilt. Dies sind die Qualifikationsberichte. Anhand dieser Berichte wurden von den vorgesetzten Dienststellen, insbesondere dem Marinekabinett, dem Kaiser, Wilhelm II., Vorschläge über die weitere Verwendung der beurteilten Offiziere, über Aufstieg oder Verabschiedung unterbreitet. Die Qualifikationsberichte waren somit das wichtiste Instrument der Personalsteuerung und Personalpolitik. Die dreibändige Dokumentation hat alle im Bundesarchiv / Militärarchiv noch vorhandenen Auszüge aus den Qualifikationsberichten nach den Namen der Offiziere zusammen gestellt, so dass sich der Werdegang einzelner Offiziere, mitunter über viele Jahre, verfolgen lässt.
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