Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Unternehmensgründung, Start-ups, Businesspläne, Note: 1,8, Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 26. Juni 2008 verabschiedete der Deutsche Bundestag mit dem "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen", kurz (Mo-MiG), eine der tiefgreifendsten Reformen des GmbH-Rechts seit Bestehen der Bundesrepublik. Zielsetzung des Gesetzgebers ist es, den Missbrauch in Verbindung mit der Rechtsform GmbH einzuschränken, sowie das bisherige Regelwerk zu modernisieren. Ausgangspunkt waren dabei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes zur Niederlassungsfreiheit innerhalb der europäischen Union, die dazu führten, dass Kapitalgesellschaften aus dem EU-Ausland ihren Sitz nun auch nach Deutschland verlegen konnten. Als Folge dessen nutzten deutsche Unternehmer für ihre Geschäftstätigkeit immer öfter die Rechtsform ausländischer Kapitalgesellschaften, insbesondere die der englischen private company limited by shares kurz Ltd. Hauptgrund war und ist dabei die niedrige Mindeststammkapitalanforderung im Vergleich zur deutschen GmbH. Aus diesem Grund fand die so genannte Unternehmergesellschaft, oft als "Mini-GmbH" bezeichnet, Eingang in die Gesetzesentwürfe zum MoMiG, die gewissermaßen das deutsche Gegenstück zur Limited darstellt. Besonderer Schwerpunkt ist neben dem allgemeinen Vergleich der beiden Rechtsformen die Problematik bezüglich Buchführung und Bilanzierung, welche insbesondere bei der englischen Limited mit Geschäftstätigkeit in Deutschland eine Reihe von Besonderheiten aufweist.
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