Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Pädagogik - Wissenschaft, Theorie, Anthropologie, Note: 1,7, Ev. Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie Hamburg (Institut des Rauhen Hauses für Soziale Praxis), Sprache: Deutsch, Abstract: Angesichts der Tatsache, dass beispielsweise soziale Projekte nicht mehr weiterfinanziert werden, obwohl Bedarf besteht und Einrichtungen zunehmend mit kommunalen Sparmaßnahmen konfrontiert werden oder ganz schließen müssen, stellt sich vermehrt die Frage, wohin sich die soziale Arbeit entwickeln wird und ob diese Branche Zukunft hat. Im scharfen Kontrast dazu steht die Entwicklung, die in der Bundesrepublik seit Jahren zu verzeichnen ist und geprägt ist durch einen kontinuierlichen wirtschaftlichen Wachstum und den damit kausal zusammenhängenden Gewinnen der Konzerne. Gleichzeitig ist festzustellen, dass Vergünstigungen und Fördermittel von Seiten der Politik bereitgestellt werden, die in zunehmendem Maße den Unternehmen und immer weniger den Bedürftigen dieser Gesellschaft zugute kommen. Daneben schafft der Staat Rahmenbedingungen und Voraussetzungen, die der Entwicklung einer Zweiklassengesellschaft Vorschub leisten. Exemplarisch kann hierfür die Bildungspolitik genannt werden, die es den Ärmeren unserer Gesellschaft meist nicht gestattet, eine bestmögliche Bildung über Schule oder Studium zu erhalten. In der Konsequenz bedeutet das nicht weniger als das viel zitierte Auseinanderdriften zwischen "arm" und "reich". Besonders deutlich wird dieses bei den Menschen, die am meisten Unterstützung und Förderung benötigen. Bei ihnen wird bevorzugt gespart - möglicherweise deshalb, weil von ihnen mit wenigen oder mit gar keinem Widerstand zu rechnen ist. Die vorliegende Arbeit behandelt das Sonderthema II: "Kann Soziale Arbeit eine Menschenrechts-profession sein?" Mein Interesse für die oben genannte Fragestellung ergab sich, weil ich mich persönlich von dieser Problematik in meinem Berufsalltag, im Bereich Hilfen zur Erziehung und der Betreuung nach dem Jugendgerichtsgesetz, angesprochen fühle. In der Arbeit mit Klienten kommt es häufig zu Schwierigkeiten, wenn diese ihre Rechte, beispielsweise beim Einfordern ihrer ihnen zustehenden Leistungsbezüge, wahrnehmen wollen, diese aber nicht durchsetzen können und zu Unrecht abgewiesen werden. Erfahrungsgemäß kann in der Praxis festgestellt werden, dass sozial benachteiligten Menschen die ihnen zustehende Anerkennung nur in einem geringerem Maße entgegengebracht wird und sie zudem von Mitarbeitern in Behörden und Ämtern von "oben herab" behandelt werden. ...
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