Essay aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,0, Merz Akademie - Hochschule für Gestaltung Stuttgart, Veranstaltung: Künstlerische Forschung, Sprache: Deutsch, Abstract: Zielsetzung der dritten Kritik soll die Klärung sein, ob die Urteilskraft ein apriorisches Prinzip mit sich führt und ob sie Lust und Unlust ein Gesetz vorschreibt. Die Fragestellung wird besser verständlich, wenn die beiden erwähnten Erkenntnisvermögen Verstand und Vernunft näher betrachtet werden. Vernunft ist a priori gesetzgebend, als sie uns unabhängig von aller Erfahrung den kategorischen Imperativ vorschreibt - wer sich nicht an diesen hält, der ist nach Kant nicht vollkommen vernünftig. Verstand ist gesetzgebend, da er die Verstandesbegriffe und -kategorien enthält, welche Bedingungen der Möglichkeit der Erfahrung sind.
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