Exzerpt aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: 2,0, Universität Münster (Philosophisches Institut), Veranstaltung: Zum ewigen Frieden, Sprache: Deutsch, Abstract: Kant beschreibt den Frieden als das Ende aller Feindschaften („Hostilitäten“). Das heißt der Frieden kann nur dann eingegangen werden, wenn auf beiden Seiten keine Feindschaften und Vorbehalte mehr bestehen. Er geht sogar weiter, wenn er sagt das ein Friedensschluss alle Ursachen zum zukünftigen Krieg (sogar den Kriegsführern noch unbekannte!) nachhaltig ausräumt oder ,wie Kant es sagt, „vernichtet“. Einen Frieden mit den Prätensionen eines zukünftigen Krieges zu schließen ist bloßer Waffenstillstand und unter der Würde der Regenten und Minister. Einen wichtigen Aspekt, der von der Grundhaltung oder auch Ideologie des Staates bzw. der Staatsführung ausgeht, räumt Kant am Schluss des 1. Artikels ein. Wenn, so Kant, die Ehre des Staates sich durch Expansion des Territoriums und Ausdehnung der Macht bestimmt, dann kann Kants Urteil weder Gehör noch Beachtung finden.