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Studienarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: 1,7, Universität Augsburg (Philosophisch-Sozialwissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: SEMINAR, Sprache: Deutsch, Abstract: In seiner Schrift „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ entwickelt Kant den Grundriss einer reinen Moralphilosophie. Im ersten Abschnitt seiner Schrift beschreibt Kant den Übergang von der gemeinen sittlichen Vernunfterkenntnis zur philosophischen. Dabei spielen in seinen Gedankengängen die Begriffe des „guten Willens“ und der „Pflicht“ eine zentrale Rolle…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: 1,7, Universität Augsburg (Philosophisch-Sozialwissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: SEMINAR, Sprache: Deutsch, Abstract: In seiner Schrift „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ entwickelt Kant den Grundriss einer reinen Moralphilosophie. Im ersten Abschnitt seiner Schrift beschreibt Kant den Übergang von der gemeinen sittlichen Vernunfterkenntnis zur philosophischen. Dabei spielen in seinen Gedankengängen die Begriffe des „guten Willens“ und der „Pflicht“ eine zentrale Rolle beim Aufsuchen des obersten Prinzips der Moralität. Doch welche Vorstellung hat Kant von einem guten Willen? Was ist für ihn im Grunde gut und das Gute? Wie kann sein Verständnis von gut von anderen Formen des Guten unterschieden und das Gute a priori bestimmt werden? Auch stellt sich die Frage, welche Vorstellung Kant von Pflicht hat, wem gegenüber eine Pflicht besteht und was für ihn Handeln aus Pflicht bedeutet? Und schließlich welche Rollen spielen guter Wille und Handeln aus Pflicht in Bezug auf das oberste Prinzip der Moralität? In seinen Ausführungen geht der Autor auf diese Fragen ein. Anhand einschlägiger Textstellen und ihrer Interpretation sucht er nach Antworten, greift dabei aber auch auf Kommentierungen zurück. Um den Rahmen einer Studienarbeit einzuhalten, beschränkt er sich auf den ersten Abschnitt der Grundlegung, in dem die Begriffe des „guten Willens“ und der „Pflicht“ ohnehin die herausgehobene Stellung einnehmen.