Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Philosophie - Sonstiges, Note: 1,5, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Viele grundsätzliche Ansätze und Begrifflichkeiten Kants werden bis heute sehr wohl in der Forschung anerkannt und auf verschiedene Gebiete, so auch in der Biomedizin, angewendet, wie z. B. die kategorische Gültigkeit bestimmter Normen, die Universalität des Selbstzwecks des Menschen und die daraus ableitbare Unantastbarkeit der Menschenwürde. Fest steht: "Nach mehr als zwei Jahrhunderten intensiver Debatte erweisen sich damit Grundaussagen der zweiten Kritik als überzeugungsfähiger denn die der ersten Kritik." Und das will viel heißen, gilt doch die erste Kritik Kants als eines der größten philosophischen Werke, die je im Abendland geschrieben wurden. Tatsächlich hatte Kant ja die von Descartes angestoßene Selbsterforschung der Vernunft auf radikale ("kritische") Weise weiter getrieben. Weil die theoretischen Grundlagen in der ersten Kritik gelegt werden, müssen in dieser Arbeit in einem ersten Schritt - soweit dies notwendig erscheint - die wesentlichen Punkte der KrV referiert werden (Kap. 1), bevor in einem zweiten Schritt die praktische Weiterführung in der KpV analysiert werden können. Dies soll im zweiten Kapitel anhand der Begriffe Sittlichkeit/Moral, kategorischer Imperativ, Maximen, freier Wille, Faktum der Vernunft (Kap. 2.1 - 2.6) geschehen. Hierbei soll durch eine textnahe Analyse Kant in erster Linie selbst zu Wort kommen. Im Anschluss daran fragen wir im 3. Kapitel der Arbeit, inwieweit das Kantsche Modell für biomedizinische Fragestellungen, wie z. B. Embryonenforschung, anwendbar ist. Es wird sich zeigen, dass Kant sehr wohl eine echte Alternative zu allen empirisch angelegten Ethikvorstellungen bieten kann. In Anschluss daran geben wir einen Ausblick auf das Verhältnis von Menschenwürde und Menschenrechte, wenn es auf der Folie der Kantschen Philosophie gelesen wird. Die Schlussbemerkungen fassen die Ergebnisse zusammen.
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