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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1, Fachhochschule Trier - Hochschule für Wirtschaft, Technik und Gestaltung, Veranstaltung: Proseminar: Gesellschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der GmbH kommt im deutschen Wirtschaftsleben eine große Bedeutung zu. Im Jahre 2004 wurde ihre Zahl auf über 900.000 geschätzt. Die weite Verbreitung dieser Gesellschaftsform lässt sich unter anderem auf die fehlende persönliche Haftung (§ 13 II GmbHG) der Gesellschafter und die weitgehend freie Gestaltung der Gesellschaftsinterna zurückführen. Diese Freiheiten bergen jedoch auch…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1, Fachhochschule Trier - Hochschule für Wirtschaft, Technik und Gestaltung, Veranstaltung: Proseminar: Gesellschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der GmbH kommt im deutschen Wirtschaftsleben eine große Bedeutung zu. Im Jahre 2004 wurde ihre Zahl auf über 900.000 geschätzt. Die weite Verbreitung dieser Gesellschaftsform lässt sich unter anderem auf die fehlende persönliche Haftung (§ 13 II GmbHG) der Gesellschafter und die weitgehend freie Gestaltung der Gesellschaftsinterna zurückführen. Diese Freiheiten bergen jedoch auch Gefahren für die Gläubiger der Gesellschaft in sich. Vielfach wurden und werden Betrugsdelikte mit Hilfe dieser Rechtsform begangen. Die Vorschriften der Finanzverfassung der GmbH begegnen diesen Gefahren: Sie sollen so gering wie möglich gehalten und somit die Haftungsbegrenzung gerechtfertigt werden. Die Finanzverfassung der GmbH gründet auf zwei Säulen: zum einen auf den Regelungen über die Kapitalaufbringung und zum anderen auf den Regelungen der Kapitalerhaltung. Den Regelungen über die Kapitalaufbringung kommt die Aufgabe zu, die Aufbringung der gesellschaftsvertraglich vereinbarten Stammeinlage durch die Gesellschafter sicherzustellen. Diese Arbeit handelt von den Kapitalerhaltungsregelungen der §§ 30 I, 31 GmbHG, also den Regeln zum Schutze der Gläubiger, die verhindern sollen, dass das Gesellschaftsvermögen – in Höhe der Stammkapitalziffer – durch offene oder verdeckte Leistungen an die Gesellschafter willkürlich angetastet wird. Hierzu werden im ersten Teile der Arbeit die Bedeutung und Funktionen des Stammkapitals dargelegt und sodann im zweiten Teile die einzelnen Normen der Kapitalerhaltung im Näheren dargestellt.